Sachverständiger

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Mst. Franz Eberharter wurde mit 28. Juli 2022 feierlich in den Stand der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erhoben.

Standesregeln (PDF-Download)

Mst. Franz Eberharter
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Fachgebiete:

73.40 Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen
Ausschließlich für Heizungsanlagen!

73.45 Sanitärinstallationen, Sanitäranlagen

Mst. Franz Eberharter ist ausgewiesener Spezialist und eingetragener Sachverständiger in den Fachbereichen: Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen & Sanitäranlagen.

Den Link zur Liste der allgemein beeideten und gerichtlichen zertifizierten Sachverständigen, bzw. des LG Ibk, für Mst. Franz Eberharter finden Sie hier.

Aufgrund seiner fundierten Berufserfahrung leistet der Sachverständige Franz Eberharter nunmehr mit Scharfblick seinen Dienst im Auftrag der Justiz, sowie für ausgewähltes Klientel der Privatwirtschaft.

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre privatwirtschaftlichen Agenden und Anfragen jederzeit zur Verfügung.

Geprüfte Gutachter/Gerichtsgutachter bieten Sicherheit!

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft beauftragt. Vom Gericht werden die Fragen festgelegt, die ich als Sachverständiger zu beantworten habe. Die Fragen werden im Vorfeld mit den Parteienvertretern festgelegt.

Ablauf: In der Gerichtsverhandlung werde ich von der Richterin/vom Richter als Sachverständiger bestellt. Der Gerichtsakt wird mir zugestellt.

Nach eingehendem Aktenstudium führe ich eine Befundaufnahme durch. Die Befundaufnahme dient mir dazu, weitere Fragen zu klären, Prozessvorgänge nachzuvollziehen und gegebenenfalls auch eine einvernehmliche Einigung der Parteien herbeizuführen. Wichtig dabei ist, dass zu der Befundaufnahme alle Parteien und auch deren Vertreter einbezogen werden. Sämtlicher Schriftverkehr ergeht immer in Kopie an das Gericht und an die Parteien.

Nachdem die Befundaufnahme zu Ende ist, arbeite ich ein Gutachten aus. Das Gutachten gliedert sich immer in drei Teile:

    1. Befund: Es werden alle Fakten und Erkenntnisse festgehalten.
    2. Gutachten: ausführliche Erläuterungen und Darlegungen
    3. Zusammenfassung: Die Fragen werden nochmals aufgeführt und eine kurze, prägnante Beantwortung hinzugefügt.

Kosten: Meine Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenanspruchsgesetz.

Privatgutachten

Privatgutachten werden im Auftrag von Privatpersonen/Firmen erstellt. Bei Privatgutachten achte ich immer darauf, dass die Fragen möglichst genau ausformuliert sind. Dann ist auch eine aussagekräftige Beurteilung des Sachverhaltes möglich. Dies kann auch Ihrer Rechtshilfe bei der Wahl der Vorgangsweise helfen!
Selbstverständlich bin ich auch im Zuge des Privatgutachtens an meine Objektivität als Gerichtssachverständiger gebunden.

Meine Dienstleistung als Sachverständiger biete ich für das gesamte Bundesgebiet Österreich an.

Nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen führe ich eine Befundaufnahme durch. Die Befundaufnahme dient mir dazu, weitere Fragen zu klären, Prozessvorgänge nachzuvollziehen und gegebenenfalls auch eine einvernehmliche Einigung der Vertragspartner herbeizuführen. Wichtig dabei ist, dass zu der Befundaufnahme alle Partner einbezogen werden. Schriftverkehr führe ich ausschließlich mit den Auftraggebern! Eine Kopie des Schriftverkehrs an andere kann nur nach Einverständnis des Auftraggebers erfolgen. Ebenso händige ich das Gutachten ausschließlich dem Auftraggeber aus.

Inhalt, Aufbau und Beurteilung des Privatgutachtens sind gleichwertig zu einem Gerichtsgutachten.

Die Kosten bemessen sich nach den Zeitaufwendungen und sind nicht gesetzlich festgelegt. Ich habe ein Verzeichnis über meine Kostensätze erstellt. Diese Liste händige ich zu Beginn meiner Tätigkeit aus.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen so stehe ich auch im Gerichtsprozess begleitend an Ihrer Seite.

Treten Sie mit uns in Kontakt.

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Wir möchten auch aus Ihnen einen zufriedenen Kunden machen!

Lassen Sie uns über Ihr Projekt und Ihre Anforderungen sprechen.