Leistungen

Standesregeln der Ingenieurbüros

Hier finden Sie die Standesregeln der Ingenieurbüros laut Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBL. 726/1990: Standesregeln der Ingenieurbüros (PDF Download)

Beschreibung der Projektplanung

Grundlagenermittlung

Ermittlung bzw. Erhebung der Voraussetzungen, Vorgaben und Grundlagen zur Klärung der Aufgabenstellung:

  • Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • Ortsbesichtigung
  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Vorplanung

Erarbeitung und Darstellung der grundsätzlichen Lösung:

  • Analyse der Grundlagenermittlung
  • Abstimmung der Aufgabenstellung und die Erarbeitung eines Planungskonzeptes
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  • Klärung der Versorgungsmöglichkeit der projektierten Anlage
  • Erstellen einer Kostenschätzung

Entwurfsplanung

Erarbeitung und Darstellung der endgültigen Lösung:

  • Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
  • Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
  • Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Bewilligungsplanung

Erarbeitung der Unterlagen für die erforderlichen Bewilligungen:

  • Mitwirkung bei der Erarbeitung der Unterlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen bzw. die Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
  • Planerische Darstellung der Leitungsführung für Heizung, Sanitär und Lüftung
  • Bestimmung und Dimensionierung der wesentlichen Anlagenkomponenten
  • Vervollständigung und Anpassung der Beschreibungen, Berechnungen und planlichen Darstellungen gemäß den Richtlinien und Vorgaben der zuständigen Behörden
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die behördlichen Bewilligungen im vorgeschriebenen Umfang zur Übergabe an und Freigabe durch den Auftraggeber
  • Mitwirkung bei Erläuterungen und Verhandlungen mit Behörden in fachtechnischen Fragen sowie Teilnahme an Bewilligungsverhandlungen
  • Aktualisierung der Kostenschätzung

Ausführungsplanung

Erarbeitung und Darstellung der ausführungsreifen Lösung – sie ist Grundlage für die Vorbereitung der Vergabe sowie für die Montage- bzw. Werkplanung der Ausführenden.

Planliche Darstellung der ausführungsreifen Lösung im geeigneten Maßstab auf Grundlage der Gebäudeplanung bestehend aus:

  • Grundriss-Installationsplänen 1:50, mit Nummerierung und Widmung der Räume
  • annähernd lage und größenrichtiger Anordnung der zentralen Geräte und Anlagen in Zentralen bzw. im Objekt sowie von Haupttrassen
  • erforderliche Größe von Steigsträngen und Schächten samt deren Belegung
  • annähernd lagerichtiger Darstellung der Verteilsysteme wie Leitungen, Trassen, Lüftungs-, Bodenkanäle, jeweils mit Dimensionsangabe und sofern darstellbar samt deren Regel- und Absperrorganen, Haupt und Unterverteiler, Raumheiz- und Kühlgeräte, Lüftungsauslässe.
  • keine Montage- und Werkstattzeichnungen – mit Auftragserteilung an die ausführenden Fachfirma werden die Planunterlagen für die Ausführung übergeben. Änderungen, welche sich nach der Planübergabe ergeben, werden vom Ausführenden im Zuge seiner Montageplanung angepasst.
  • Aktualisierte gewerksspezifische Anlagenschemata mit übersichtlicher Darstellung der zentralen Geräte, Verteiler, funktionellen Leitungsverbindungen, Leistungs und Durchflussmengen, Luftvolumenströme, Regel und Absperrorgane, Dimensionen und Energieversorgung
  • Klärung von wesentlichen Einbaudetails mit dem Gebäudeplaner und sonstigen an der Planung fachlich Beteiligten
  • Aktualisierung der Angaben der für die Gebäudeplanung notwendigen wesentlichen Durchführungen, Montageöffnungen, Schächte und Lastangaben
  • Angabe von im statisch-konstruktiven Rohbau bereits zu berücksichtigenden Schlitzen und Aussparungen in elektronischer Dateiform als eigener Layer oder in Papierform zur Einarbeitung in die Ausführungsplanung der Gebäudeplanung bzw. Statik
  • Zusammenstellung der Ergebnisse aus der Projektplanung (Anlagenbeschreibung, Pläne, Schemata) zur Übergabe an und Freigabe durch den Auftraggeber

Vorbereitung der Vergabe

Ermittlung der Mengen und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen:

  • Ermittlung von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter auf
  • Grundlage der Projektplanung
  • Erstellung der konstruktiven Ausschreibungsunterlagen, unter Verwendung von Standardleistungsbüchern, bestehend aus der Leistungsbeschreibung, den fachtechnischen Spezifikationen und dem Leistungsverzeichnis in PDF-Form und als onlv-Datei, gegliedert in Leistungsgruppen, in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

Mitwirkung bei der Vergabe

Prüfung der Angebote sowie Mitwirkung bei der Auftragsvergabe:

  • Mitwirkung bei der Angebotseröffnung
  • Mitwirkung bei Verhandlungen und/oder Aufklärungsgesprächen mit Bietern in fachtechnischen Fragen
  • Prüfung und Wertung der für eine Vergabe in Frage kommenden Angebote, einschließlich Erstellung eines Prüfberichtes samt Preisspiegel als Grundlage für die Vergabe durch den Auftraggeber
  • Mitwirkung bei der Zuschlagserteilung und dem Abschluss des Vergabeverfahrens in fachtechnischen Fragen
  • Mitwirkung bei der Übergabe der relevanten Unterlagen der Projektplanung an die ausführenden Unternehmen
  • Prüfung und Wertung von vom Auftraggeber geforderten bzw. erforderlichen Nachtrags- bzw. Zusatzangeboten einschließlich Erstellung eines Prüfberichtes als Grundlage für die Beauftragung durch den Auftraggeber

Beschreibung der Ausführung

Fachbauaufsicht

Überwachung der Anlagenausführung:

  • Überwachung der Ausführung der technischen Anlagen auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den freigegebenen Montageplänen der ausführenden Unternehmen, der Ausschreibung bzw. dem Zuschlag, beauftragter Alternativen und Abänderungen, beauftragter Nachtrags- bzw. Zusatzangebote sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, in dem für den Überwachenden erforderlichen Ausmaß bzw. der erforderlichen Häufigkeit.
  • Teilnahme an den Baubesprechung bzw. wöchentlicher Fachaufsicht vor Ort
  • Prüfung von Regieleistungen ausführender Unternehmen der Technischen Ausrüstung.
  • Mitwirkung bei der Führung des Baubuches durch die Örtliche Bauaufsicht des Auftraggebers.
  • Mitwirkung bei der Aktualisierung der Ausführungsterminplanung.
  • Mitwirkung bei der Kostenverfolgung durch die Örtliche Bauaufsicht des Auftraggebers.

Abnahme

Überprüfung der Anlagen auf vertragsgemäße Ausführung, allfällige Mängelfeststellung und Vorbereitung/Mitwirkung bei der Übergabe an den Auftraggeber:

  • Fachtechnische Überprüfung der Leistungen auf vertragsgemäße Ausführung einschließlich Plausibilitätskontrolle von Leistungs-, Verbrauchs- und Funktionsmessungen der ausführenden Unternehmen sowie Feststellen von Mängeln
  • Prüfung der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Plausibilität
  • Teilnahme bei behördlichen Abnahmen bzw. Überprüfungen und Mitwirkung zur Erlangung der Benützungsbewilligung
  • Überwachung der Beseitigung der bei der Überprüfung der Leistungen festgestellten Mängel
  • Mitwirkung bei der Übernahme durch den Auftraggeber
  • Mitwirkung beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche

Rechnungsprüfung

Überprüfung der Abrechnungsunterlagen von Ausführenden:

  • Überprüfung der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmaßnachweise (Aufmaßlisten,Aufmaßpläne, Aufmaßberechnungen, Regieberichte) auf generelle Plausibilität oder stichprobenweise die Detailüberprüfung der Ausmaßnachweise zu einzelnen Positionen
  • Überprüfung der von den ausführenden Unternehmen erstellten Leistungsabrechnungen (Teil-, Teilschluss und Schlussrechnungen) bezüglich anerkannter Ausmaße, Vertragspreise und sonstiger kaufmännischer Konditionen einschließlich Rechnungsfreigabe
  • Mitwirkung bei der Kostenfeststellung
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